Lieber Reisegast,
selbstverständlich geben wir uns alle Mühe, Ihnen Ihre Reise so angenehm wie möglich zu machen. Da aber auch Reiseverträge an gewisse Bedingungen gebunden sind, bitten wir Sie, unsere Reisebedingungen aufmerksam durchzulesen; sie sind Bestandteil des Reisevertrags.
Reisebedingungen der trendtours Touristik GmbH:
1. Reiseanmeldung und -bestätigung
Der Reisende (Kunde) bietet mit seiner Reiseanmeldung dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich erfolgen und gilt auch für alle auf der Anmeldung angegebenen Teilnehmer. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
2. Zahlungen/lnsolvenzversicherungen
Die Zahlungen des Reisepreises werden mit Rechnungsstellung fällig. Bei den Reisen kann vom Kunden eine Anzahlung des Reisepreises verlangt werden. Die Anzahlung ist auf den Gesamtreisepreis gerichtet. Soweit das Gesetz es erfordert, wird ein Sicherungsschein übergeben.
3. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Prospekt, der der Reise zugrunde gelegt wird. Nebenabreden und Leistungsveränderungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart wurden, oder aber bestätigt sind. Nicht von der Leistung erfasst sind Ausflüge, Veranstaltungen oder sonstige Leistungen, die von Reisenden vor Ort mit Dritten ohne Vermittlung durch den Reiseveranstalter vereinbart wurden. Abweichung von Reiseleistung und dem Inhalt des Reisevertrages, die nach Abschluss des Reisevertrages notwendig werden können, und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt sind, sind gestattet, wenn nicht dadurch der Gesamtleistungsumfang der Reise beeinträchtigt wird. Die Abweichungen werden, wenn möglich, mitgeteilt. Fahrpläne und Fahrzeiten bei Busreisen können sich durch Verkehrsverhältnisse und witterungsbedingte Einflüsse verändern, so dass die Zeitangaben und Zeiträume nicht garantiert werden können.
4. Reiserücktritt
Vor dem Reisebeginn kann der Reisende jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat mündlich, fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen. Durch den Rücktritt verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Von den Reisenden kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangt werden. Die Rücktrittspauschale beträgt bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises. Vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises, vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises und vom 7. bis 1 Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises. Dem Reisegast bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5. Pass-, Zoll- und sonstige gesetzliche Vorschriften
Wir sind verpflichtet, Informationen über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die uns bekannt sind oder bekannt sein müssten, an Sie weiterzuleiten. Sofern es uns möglich ist, werden wir Sie (über wichtige Änderungen derartiger Vorschriften) informieren. Für die Einhaltung dieser Vorschriften sind Sie jedoch eigenverantwortlich. Nachteile, die aus der Nichteinhaltung derartiger Vorschriften resultieren, gehen zu Ihren Lasten, soweit sie nicht durch Fehlinformationen unsererseits bedingt sind.
6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann bis 5 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Reiseveranstalter informiert darüber, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Der Reisende erhält den gezahlten Reisepreis dann umgehend zurück. Im Fall des Rücktritts des Reiseveranstalters ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
7. Haftung
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens seines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich die Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der nur für Flüge nach USA und Kanada geltenden Montrealer Vereinbarung. Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet dieser für Sachschäden bis zu € 4.091,00. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln.
8. Ausschluss und Verjährung von Ansprüchen
Der Reisende hat innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise geltend zu machen. Die Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Reise.
9. Obliegenheiten des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, dabei eventuelle Schäden zu vermeiden, oder aber gering zu halten. Die Leistungsstörungen sind unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Diese ist bemüht, Abhilfe zu schaffen, sofern es möglich ist. Im Falle, dass die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt wird, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist jedoch erst dann zulässig, wenn der Reisende dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist gesetzt hat und der Reiseveranstalter die Frist hat verstreichen lassen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Mängelanzeigen des Reisenden sind schriftlich an die zuständige Reiseleitung zu richten.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingung unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hier die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Sitz der Gesellschaft.